RVG (Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH) meldet Insolvenz an…

Die Beantragung der Insolvenz der RVG im Zusammenhang mit dem Vorgang “Steinbrück” kam sowohl als Pressmeldung (s.u.) als auch über folgende Medien:
Hier nun die Original Pressemeldung der RVG von heute morgen:
Pressemitteilung Nr. 11/2017 vom 30. März 2017
(Gotha, 30.03.17) Der Geschäftsführer der Regionalen Verkehrsgemeinschaft Gotha (RVG) hat gestern (Mi., 29.03.17), beim Amtsgericht Erfurt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
„Das war unabdingbar. Am Montag, 27. März, entschied das Landgericht Erfurt zwei Einstweilige Verfügungen. Damit wurden der Fa. Steinbrück Abschlagszahlungen für die Monate Januar und Februar 2017 zugesprochen. Beide Beschlüsse ermöglichen es der Fa. Steinbrück, die Beträge von 330.000 Euro für Januar und 345.000 Euro für Februar zu pfänden – unabhängig davon, dass wir gegen beide Bescheide Rechtsmittel einlegen. In Folge der Pfändung würde aber die Zahlungsunfähigkeit der RVG eintreten“, erklärte Uwe Szpöt.
Es ist ein Gutachten beauftragt. Gutachter ist Rechtsanwalt Rolf Rombach (Erfurt).
Mit der Beauftragung des Gutachtens wurde Vollstreckungsschutz erteilt, erklärte die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Erfurt, so Uwe Szpöt.„Dies bedeutet, dass die Forderungen der Fa. Steinbrück nicht mehr separat bedient, sondern gleichrangig mit den Ansprüchen anderer Gläubiger und damit gemeinsam vom noch zu benennenden Insolvenzverwalter behandelt werden müssen.“
Die Gesellschafter der RVG und der Aufsichtsrat wurden am Mittwoch Abend von RVG-Geschäftsführer Uwe Szpöt über den Antrag auf Insolvenz (AZ 177 IN 118/17) informiert.


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